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Beitrags-und Gebührenordnung gemäß § 7 der Satzung

Menü
  • § 1 Beitragsbemessung
  • § 2 Beitragsinhalt
  • § 3 Trainingsanspruch und Trainingszeiten
  • § 4 Fälligkeit der Beiträge
  • § 5 Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren
  • § 6 Aufnahmeantrag / Verpflichtung zur Meldung
  • § 7 Datenschutz
  • § 8 Verpflichtung zur Mithilfe
  • § 9 Beendigung einer Mitgliedschaft
  • § 10 Gültigkeit

§ 1 Beitragsbemessung

  1. Die Beiträge bemessen sich nach der Personengruppe sowie nach der Trainingsart.
  2. Die Höhe der Beiträge ist in der Anlage 1 dargestellt.
  3. Ändern sich die Verhältnisse zur Beurteilung des Beitrags, so wirkt diese Änderung grundsätzlich mit Beginn des Quartals, welches auf die Änderung folgt.
  4. Bei Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied gilt § 9 letzter Absatz.

§ 2 Beitragsinhalt

  1. Im Beitrag sind enthalten: Die Unfallversicherungsprämie für die Sporthilfe, die Prämien für den TNW, dem DTV, dem Stadtsportverband Voerde sowie sonstige Versicherungsbeiträge des Tanzsportclubs.

§ 3 Trainingsanspruch und Trainingszeiten

  1. Für die Kinder- und Jugendabteilungen der Breitensportgruppen findet in den Schulferien kein Training statt.
  2. Mit den Beiträgen für aktives Training sind 42 Trainingseinheiten pro Kalenderjahr garantiert.
  3. Der Tanzsportclub bietet Personen, die Interesse an einem bestimmten Vereinsangebot haben, ein 3-maliges kostenloses Schnuppertraining an geleiteten Übungsgruppen an. Die Mitgliedschaft beginnt am 1. des Monats, wenn das Schnuppertraining bis zum 15. des Monats endet; andernfalls am 1. des Folgemonats.

§ 4 Fälligkeit der Beiträge

  1. Die Beiträge werden im Voraus für ein Quartal, jeweils am 15. des 1. Monats im Quartal fällig.
  2. Der Vorstand wird ermächtigt, als Sozialklausel anderen Zahlungsmethoden zuzustimmen.
  3. Der Aufnahmebeitrag wird einmalig bei der ersten Abbuchung fällig.
  4. Gastbeiträge sind vor Inanspruchnahme der Leistung zu entrichten.

§5 Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen und Gebühren

  1. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmebeiträge sowie eventuelle Gebühren (z. B.: Lizenzgebühren, Gebühren für Startmarken, nicht abgeleistete Sozialstunden) werden durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen.
  2. Der Lastschrifteinzug für Mitgliedsbeiträge erfolgt im Voraus für ein Quartal, jeweils am 15. des 1. Monats im Quartal, von dem an den Verein gemeldeten Konto.
  3. Mitglieder, deren Lastschriften uneingelöst zurückkommen, müssen die Gebühren des Kreditinstituts zuzüglich 2,50 EURO erstatten. Für jede zusätzliche Mahnung entsprechend der Satzung, erhöht sich die Mahngebühr um weitere 5,00 EURO.
  4. Der Verein ist verpflichtet, rückständige Forderungen durch Beauftragte eintreiben zu lassen und alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten dem betroffenen Mitglied aufzuerlegen. Die Höhe der entgangenen Zinsen richtet sich nach dem aktuellen Sollzins des Tages, an dem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erstellt wird.

§ 6 Aufnahmeantrag / Verpflichtung zur Meldung

  1. Der Antrag zur Aufnahme ist vollständig auf einem vorbereiteten Formular zu stellen. Der Vorstand erstellt die Formulare und legt fest, welche persönlichen Angaben für die Mitgliederverwaltung gemacht werden müssen.
  2. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Änderungen (Kontoverbindung, Anschrift usw.) unaufgefordert und unverzüglich anzuzeigen.

§ 7 Datenschutz

  1. Die Daten jedes einzelnen Vereinsmitgliedes werden ausschließlich für Vereinszwecke verarbeitet und erfasst. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist ausdrücklich untersagt.

§ 8 Verpflichtung zur Mithilfe

  1. Vereinsmitglieder sind verpflichtet, bei Arbeiten zur Erhaltung der vereinseigenen Räumlichkeiten und der Durchführung von Veranstaltungen mitzuhelfen.
  2. Die Mithilfe ist durch Arbeitsstunden zu erbringen. Damit erfüllen die Vereinsmitglieder:
    1. die bei der Errichtung der Trainingsstätte unterschriebene verpflichtende Instandhaltung des Hauses sowie der Außenanlagen.
    2. notwendige Betreuungen bei Aktionen.
    3. die erfolgreiche Durchführung von vereinsinternen und –externen Veranstaltungen.

Definition der Arbeitsstunden:

    • Pflege und Erhaltung der Trainingsstätte sowie der Außenanlagen.
    • Arbeiten für die Betreuung der Tanzgruppen außerhalb der Trainingsbetreuung (z. B. Näharbeiten)
    • Hilfe bei vereinsinternen und –externen Veranstaltungen.
    • Für das Backen und Kochen wird eine Arbeitsstunde angerechnet.
  1. Bei gerade 18 Jahre alt gewordenen Vereinsmitgliedern beginnt die Verpflichtung mit dem darauf folgenden Quartal.

Mehr geleistete Arbeitsstunden werden nicht vergütet.

  1. Mitglieder sind verpflichtet, 6 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr abzuleisten. Für nicht abgeleistete Arbeitsstunden ist ein Betrag in Höhe von 10,00 € pro Arbeitsstunde zu zahlen.

Die Anzahl der nicht abgeleisteten Arbeitsstunden und der sich daraus ergebende Betrag werden in Form einer Rechnung mitgeteilt. Bei bestehender Einzugsermächtigung wird der Betrag eingezogen. Selbstzahler überweisen den ausstehenden Betrag bis zu dem in der Rechnung schriftlich genannten Termin.

  1. Von der Verpflichtung zur Mithilfe sind ausgenommen:
    1. Ehrenmitglieder
    2. Passive Mitglieder
    3. Schwerbehinderte mit einer Behinderung von 100 Prozent
    4. Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    5. Vereinsmitglieder, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben ab Beginn des folgenden Quartals
    6. Neue Vereinsmitglieder im Quartal des Beitritts
    7. Ausscheidende Vereinsmitglieder in den letzten beiden Quartalen vor Ablauf der Mitgliedschaft.
  2. Die Verpflichtung zur Mithilfe gilt ohne besonderen Nachweis als erfüllt
    1. für alle Mitglieder des Vorstandes
    2. für alle Vereinsmitglieder, die vom Vorstand mit der regelmäßigen Erledigung von vereinsbezogenen Arbeiten beauftragt sind.

§ 9 Beendigung einer Mitgliedschaft

  1. Jede Kündigung wird vor dem Ende der Mitgliedschaft bestätigt. Der Kündigungsbestätigung ist eine Endabrechnung über sämtliche Verpflichtungen zur Bezahlung bzw. Materialrückgabe beigefügt.
  2. Die Satzung sieht vor:
  3. Der freiwillige Austritt (Kündigung) kann zum Ende eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen erklärt werden.

  4. Bei einem freiwilligen Austritt ist bis zum Ende der Mitgliedschaft der Beitrag zu entrichten, welcher am Tag der Kündigung gültig ist.

§ 10 Gültigkeit

  1. Diese Fassung wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 11. März 2019.
  2. Sie ist gültig ab 1. April 2019.

Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührenordnung

Stand: 1. April 2019

Die Beiträge bemessen sich wie folgt:

Status Personengruppe Monatsbeitrag
Breitensport / Sonstige
Passiv Beginn vor dem 1.7.2011 3,50 €
Beginn ab 1.7.2011 5,00 €
Breitensport Bis 17 Jahre 12,00 €
18 bis 25 Jahre 17,00 €
26 Jahre und älter 21,00 €
18 Jahre und älter; Trainingseinheit 60 Min. = Verminderter Beitrag 16,00 €
Leistungssport

(unabhängig vom

Alter)

Liga Gruppe JMD 27,00 e
Liga Gruppe JMD + Solo / Duo/ Small Group 38,00 €
Solo / Duo / Small Group 24,00 €
Leistungssport Standard und/oder Latein

Trainingseinheit 120 Minuten

24,00 €
Kooperation Liga Gruppe JMD/SOLO/DUO 39,00 €
Ballett 17,00 €
JMD + Ballett 20,00 €
Aufnahme Neues Mitglied 15,00 €
Aktionen Ohne Mitgliedschaft Entscheidung Vorstand
Aktionen Mitglieder 50 % des Preises
Weiteres Angebot aus dem Breitensport Mitglieder 50 % des Monatsbeitrags
Aktiv-Familie Zwei Erwachsene und
zwei Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
50,00 €
Sozialklausel Das dritte und jedes weitere Kind / Jugendlicher bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Der Beitrag ist durch die Leistung voll abgedeckt
Gast Personen eines anderen Tanzsportclubs Pro 60 Minuten = 5,00 €

Erläuterungen:

Status: Aktiv- Familie:
Der Familienbeitrag gilt solange eine häusliche Gemeinschaft mit dem Beitragszahler besteht und bezieht sich ausschließlich auf eine Trainingsart pro Familienmitglied.

Status: Gast:
Personen eines anderen Tanzsportclubs, die das Trainingsangebot unseres Vereins in Anspruch nehmen.

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