An alle im Verein!

Wilfried Neuhaus (1.Vorsitzender) und Wolfgang Prokein (3.Vorsitzender), werden zur Mitgliederversammlung im März 2024 ihre Ämter im Vorstand des 1. Voerder Tanzsportclub Rot Weiß 1987 e.V. niederlegen. Das bedeutet, dass es Neuwahlen des geschäftsführenden Vorstandes geben muss und einige wichtige Entscheidungen über den Fortbestand des Vereins zu treffen sind.

Also vertraue ich auf euch alle. 

Vorab möchte ich euch informieren, was jetzt geschieht und was wir machen müssen, um den Fortbestand des Vereines zu sichern. 

Ordentliche Mitgliederversammlung im März 2024 

➢ Neuwahl der/des 1.Vorsitzenden 

➢ Neuwahl weiterer Vorstandsmitglieder in den geschäftsführenden Vorstand Auszug aus der gültigen Satzung (Satzungsänderung geplant):

§11 Vorstand

  1. Der geschäftsführende Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus: 
    • dem 1. Vorsitzenden 
    • mindestens zwei weiteren Personen.

Das bedeutet, unser Vorstand muss mindestens aus 3 Personen bestehen, was sich auch empfiehlt. Aufgrund der Vielfältigkeit würde ich sogar einen Vorstand aus 5 Personen bevorzugen, da Aufgaben weiter aufgeteilt werden können und damit die Arbeitsbelastung der einzelnen Vorstände sinkt. 

Man kann im geschäftsführenden Vorstand mitwirken: 

  1. wenn man volljährig ist. 
  2. Man muss nicht Mitglied im Verein sein.

Was passiert, wenn sich bei der Mitgliederversammlung kein

Verlust der Geschäftsfähigkeit des Vereines
Es können keine Verträge und Rechtsgeschäfte mehr abgewickelt werden. 
Einsetzung eines Notvorstandes durch das Amtsgericht:
mit erheblichen Kosten verbunden (Gebührenordnung Amtsgericht) 
 Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung durch den Notvorstand mit den Themen: 
Neuwahl des Vorstandes

Was passiert, wenn sich auch bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung kein neuer geschäftsführender Vorstand bildet:

Auflösung des Vereins durch das Amtsgericht

Alle Fragen und Anregungen gerne ab sofort an euren Vorstand!!!!

Mit freundlichen Grüßen, euer 2. Vorsitzender Sebastian Melcher