Heute Vormittag hat das TNW Präsidium ein Antwortschreiben der Staatskanzlei NRW zu unseren Anschreiben vom 29.05. und 01.06.2020 erhalten. In diesen Schreiben an die für den Sport in NRW zuständige Staatskanzlei hatten wir uns dafür eingesetzt, die Tanzsportvereine den Tanzschulen gleichzustellen, und damit das Tanzen mit einem festen Tanzpartner auch in Tanzsportvereinen zu erlauben.

Staatssekretärin Andrea Milz, zuständig für Sport und Ehrenamt, teilt uns in Ihrer Stellungnahme mit:

„Leider muss ich Ihre ….. Erwartungen, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, enttäuschen.  Der Grundgedanke der Verordnung ist, der epidemiologischen Entwicklung der Corona-Pandemie vor allem anhand von Abstands- und Hygieneregeln zu begegnen……  Im Falle des Tanzsports ist zunächst festzustellen, dass es sich größtenteils um Kontaktsport handelt. Damit wird der Tanzsport also nicht anders oder sonderbehandelt, sondern gerade genauso wie alle anderen Kontaktsportarten auch…….

Die einzige auf den ersten Blick ersichtliche Ungleichbehandlung ist, dass eine gewerbliche Tanzschule auch drinnen betrieben werden darf, …….Tragend für diese Entscheidung war die gewerbliche Betrachtungsweise beim Betrieb von Tanzschulen.

Wir versichern Ihnen, dass die Landesregierung sehr genau prüft und sich dabei von Experten beraten lässt, wann und wie die geltenden Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus gelockert oder aufgehoben werden können. Dabei hat sie Ihre Gesundheit ebenso im Blick wie die Notwendigkeit einer Rückkehr in das soziale und öffentliche Leben. Die Landesregierung wird sich erneut Mitte Juni mit der Weiterentwicklung der Coronaschutzverordnung und deren Regelungen befassen……

Dieser Argumentation kann das TNW Präsidium nur schwerlich folgen, zumal in dem Schreiben der Staatskanzlei auf wesentliche Punkte unserer Anschreiben nicht eingegangen wurde. Wir sind hierzu um weitere Klärung bemüht.

Die Aussage der Staatskanzlei zum paarbezogenen Tanzen ist jedoch klar – Tanzen mit Kontakt zum Tanzpartner ist im Tanzsportverein aktuell nicht gestattet!

Wir hoffen, dass sich dies mit der zum Ende der nächsten Woche erwarteten neuen Verordnung ändert und Paartanzen im Bereich des gemeinnützigen Sports dann auch wieder erlaubt sein wird.